Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau: Lohnt sich das?
Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau: Lohnt sich das?
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Die Infrastruktur der Zukunft

Der Gesetzgeber hat Mitte der 1990er Jahre die Telekommunikation von einer ursprünglich hoheitlichen, staatlichen Aufgabe in die Hände der Privatwirtschaft übergeben. Damit wurde der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) ohne staatliche Zuschüsse zur Norm. Nur dort, wo der Markt versagt, werden staatliche Fördermittel vergeben. Dies war vor allem in ländlichen Regionen in den letzten zwei Jahrzenten fast immer der Fall.

Der Nachholbedarf an der Ziellösung „Glasfaser bis ins Haus“ (FTTB) ist in Deutschland sehr groß. Allerdings hat Deutschland auch ein überdurchschnittlich starkes Kupfernetz mit heute in über 90 % der Fälle ausreichenden Bandbreiten. Das ist in vielen anderen Ländern nicht der Fall. Gerade Telekom (Telefon-Kupfer) und Vodafone (TV-Kabel-Kupfer) hatten in der Vergangenheit wenig Anreize ihre eigenen, in der Leistung meist ausreichenden Kupfernetze, mit Glasfaser zu überbauen.

Aufgrund der immer älter werden Kupfernetze und durch das Niedrigzinsniveau der vergangenen Jahre, sind viele Finanzinvestoren auf den Nachholbedarf aufmerksam geworden. Zumal sich FTTB, vor allem mangels Anlagealternativen, als renditestarke Investition erwiesen hat. Da ohne Glasfaser in Deutschland künftig „nichts mehr funktionieren wird“ und mittlerweile auch zur kritischen Infrastruktur zählt, kann von einer immens steigenden Bedeutung und Wertschöpfung ausgegangen werden. Wer die Macht über die Glasfaser hat, hat auch Macht über Alles, was die Leitungen verbinden. Gerade im ländlichen Raum, wo es auch künftig nur eine Infrastruktur geben wird.


Förderung

Der Glasfaserausbau im Ort ist de facto eine kommunale und vom Staat geförderte Aufgabe geworden.Wenn nun ein TKU einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Ort ankündigt, darf dieser nicht behindert oder gar verhindert werden. Eine aktive Unterstützung, wie beispielsweise die (Mit-)Organisation von Werbeveranstaltungen oder die Unterzeichnung von Absichtserklärungen, kann von der Kommune nicht erzwungen werden. Wenn ein TKU unterstützt wird, muss die gleiche Unterstützung auch weiteren TKUs zuteilwerden.

Insofern eine Kommune die Strategie „eigenes kommunales FTTB-Netz“ verfolgt, kann ein eigenwirtschaftlicher Ausbau, z. B. für 20 % der Gebäude in der Ortsmitte, diese Strategie durchaus durchkreuzen. Wird ein eigenwirtschaftlicher Ausbau über ein fördertechnisches Markterkundungsverfahren angekündigt, kann dieses Gebiet nicht gefördert ausgebaut werden. Das TKU ist zum Ausbau verpflichtet, wenn er einen Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre ankündigt. Das Ergebnis der Markterkundung ist verbindlich als Maßstab für den weiteren Ausbau anzusetzen.

Dem kommunalen Entscheidungsgremium ist überlassen, ob ein Ausbau nach der Dreijahresfrist als Förderstopp angesehen werden soll. Soll kein eigenes FTTB-Netz errichtet werden, kann ein Warten auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in 4-6 Jahren durchaus besser sein, als das Netz heute, über die aus Erfahrung relativ hoch berechnete Wirtschaftlichkeitslücke, zu finanzieren. Ist dem nicht der Fall, können alle nach Markterkundung förderfähigen Adressen in ein Auswahlverfahren gebracht werden.

Konkret muss jede Kommune eine Ausbaustrategie entwickeln. Dafür gibt es unser Beratungsprodukt GFAS (GlasFaserAusbauStrategie).
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Die Infrastruktur der Zukunft

Der Gesetzgeber hat Mitte der 1990er Jahre die Telekommunikation von einer ursprünglich hoheitlichen, staatlichen Aufgabe in die Hände der Privatwirtschaft übergeben. Damit wurde der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) ohne staatliche Zuschüsse zur Norm. Nur dort, wo der Markt versagt, werden staatliche Fördermittel vergeben. Dies war vor allem in ländlichen Regionen in den letzten zwei Jahrzenten fast immer der Fall.

Der Nachholbedarf an der Ziellösung „Glasfaser bis ins Haus“ (FTTB) ist in Deutschland sehr groß. Allerdings hat Deutschland auch ein überdurchschnittlich starkes Kupfernetz mit heute in über 90 % der Fälle ausreichenden Bandbreiten. Das ist in vielen anderen Ländern nicht der Fall. Gerade Telekom (Telefon-Kupfer) und Vodafone (TV-Kabel-Kupfer) hatten in der Vergangenheit wenig Anreize ihre eigenen, in der Leistung meist ausreichenden Kupfernetze, mit Glasfaser zu überbauen.

Aufgrund der immer älter werden Kupfernetze und durch das Niedrigzinsniveau der vergangenen Jahre, sind viele Finanzinvestoren auf den Nachholbedarf aufmerksam geworden. Zumal sich FTTB, vor allem mangels Anlagealternativen, als renditestarke Investition erwiesen hat. Da ohne Glasfaser in Deutschland künftig „nichts mehr funktionieren wird“ und mittlerweile auch zur kritischen Infrastruktur zählt, kann von einer immens steigenden Bedeutung und Wertschöpfung ausgegangen werden. Wer die Macht über die Glasfaser hat, hat auch Macht über Alles, was die Leitungen verbinden. Gerade im ländlichen Raum, wo es auch künftig nur eine Infrastruktur geben wird.


Förderung

Der Glasfaserausbau im Ort ist de facto eine kommunale und vom Staat geförderte Aufgabe geworden.Wenn nun ein TKU einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Ort ankündigt, darf dieser nicht behindert oder gar verhindert werden. Eine aktive Unterstützung, wie beispielsweise die (Mit-)Organisation von Werbeveranstaltungen oder die Unterzeichnung von Absichtserklärungen, kann von der Kommune nicht erzwungen werden. Wenn ein TKU unterstützt wird, muss die gleiche Unterstützung auch weiteren TKUs zuteilwerden.

Insofern eine Kommune die Strategie „eigenes kommunales FTTB-Netz“ verfolgt, kann ein eigenwirtschaftlicher Ausbau, z. B. für 20 % der Gebäude in der Ortsmitte, diese Strategie durchaus durchkreuzen. Wird ein eigenwirtschaftlicher Ausbau über ein fördertechnisches Markterkundungsverfahren angekündigt, kann dieses Gebiet nicht gefördert ausgebaut werden. Das TKU ist zum Ausbau verpflichtet, wenn er einen Ausbau innerhalb der nächsten 3 Jahre ankündigt. Das Ergebnis der Markterkundung ist verbindlich als Maßstab für den weiteren Ausbau anzusetzen.

Dem kommunalen Entscheidungsgremium ist überlassen, ob ein Ausbau nach der Dreijahresfrist als Förderstopp angesehen werden soll. Soll kein eigenes FTTB-Netz errichtet werden, kann ein Warten auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in 4-6 Jahren durchaus besser sein, als das Netz heute, über die aus Erfahrung relativ hoch berechnete Wirtschaftlichkeitslücke, zu finanzieren. Ist dem nicht der Fall, können alle nach Markterkundung förderfähigen Adressen in ein Auswahlverfahren gebracht werden.

Konkret muss jede Kommune eine Ausbaustrategie entwickeln. Dafür gibt es unser Beratungsprodukt GFAS (GlasFaserAusbauStrategie).
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